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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Absicherung von Feuerwehrangehörigen im Blick


Absicherung von Feuerwehrangehörigen im Blick

Kritische Töne zu Hinterbliebenenversorgung und Vorschadensproblematik – Rheinland-Pfalz reagierte bereits 2014 mit Sonderfonds

Der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, Hartmut Ziebs, fordert für Feuerwehrangehörige eine bessere Absicherung bei Unfällen im Einsatz. „Unsere Feuerwehrleute riskieren ehrenamtlich täglich ihr Leben und ihre Gesundheit, um anderen Menschen zu helfen. Und da kann es nicht sein, dass sie vor dem Einsatz überlegen müssen: Was kann ich tun, was darf ich tun, damit ich auch optimal abgesichert bin?“, sagte Ziebs in der Fernsehsendung „Frontal“, die das ZDF Mitte Januar ausgestrahlt hat.

Hintergrund von Ziebs, Äußerungen war der Tod zweier Feuerwehrkameraden im vergangenen September in Brandenburg. Beide Männer waren Väter – einer war verheiratet, der andere nicht. Daraus ergaben sich unterschiedliche rechtliche Konsequenzen: Nur die verheiratete Witwe hat Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen, die unverheiratete Lebenspartnerin kann keine Ansprüche geltend machen. „Wenn sich der Gesetzgeber hier nicht eine sinnvolle bundeseinheitliche Lösung einfallen lässt, wird im Bereich der Nachwuchsgewinnung ein Problem auf uns zukommen“, prognostiziert Feuerwehrverbandspräsident Ziebs, der langfristig das Engagement im Ehrenamt Feuerwehr in Gefahr sieht.

Neben der Hinterbliebenenversorgung nahm die ZDF-Sendung „Frontal“ auch den Einfluss von Vorerkrankungen auf die Gewährung von Leistungen in der Unfallversicherung kritisch in den Blick.

In Rheinland-Pfalz hat das Land in Kooperation mit dem Landesfeuerwehrverband und der Unfallkasse aber schon vor einigen Jahren auf die Problematik reagiert: Hier wurde 2014 mit einem Sonderfonds die Versorgungslücke für Angehörige der freiwilligen Feuerwehren in Rheinland-Pfalz geschlossen.

Der traurige Fall in Brandenburg muss Konsequenzen haben. Das findet auch die Unfallkasse Rheinland- Pfalz: Sie hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung als Spitzenverband der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften angeschrieben und gebeten, gesetzesinitiativ für eine Verbesserung der Hinterbliebenenversorgung tätig zu werden. Denn bundeseinheitliche Regelungen, wie zwischenzeitlich auch vom Land Brandenburg vorgeschlagen, können nur durch die Änderung des Sozialgesetzbuchs VII erreicht werden.

Generell besteht für alle Versicherten Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn ein körperlicher oder seelischer Schaden durch ein Unfallereignis verursacht wurde. Sie leistet auch bei Vorschäden – jedoch nur dann, wenn der Unfall bei der Feuerwehrtätigkeit wesentlich oder teilweise Ursache des eingetretenen Körperschadens ist. Der Sonderfonds in Rheinland-Pfalz springt finanziell in solchen Fällen ein, in denen die gesetzliche Unfallversicherung nicht helfen darf, weil der festgestellte Körperschaden nicht durch den Unfall bei der Feuerwehrtätigkeit verursacht worden ist. Ein Fachgremium, dem das Innenministerium, die Unfallkasse und der Landesfeuerwehrverband angehören, prüft die Einzelfälle. Die Unfallkasse schlägt dabei – nach der Zustimmung des Feuerwehrangehörigen – die Verwendung der Sonderfondsmittel vor. Bisher wurde allen Vorschlägen der Unfallkasse uneingeschränkt gefolgt.

Was die Beratung der Feuerwehrangehörigen in Versicherungsfragen angeht, besteht in Rheinland- Pfalz ein großes Angebot. Insbesondere Führungskräfte und Beschäftigte aus dem Bereich der Feuerwehrsachbearbeitung der Kommunen werden in Seminaren über den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz und über Leistungen bei Vorschäden aufgeklärt. Seit 2017 bieten der Landesfeuerwehrverband, die Unfallkasse und die GVV-Versicherung zudem das Kooperationsseminar „Versicherungsschutz“ an. Dieses geht auf alle Möglichkeiten des Versicherungsschutzes und der jeweiligen Leistungen ein.

Sonderfonds nun auch für Alterskameradschaft

Künftig können auch Mitglieder der Alterskameradschaft einer Feuerwehr in Rheinland-Pfalz Leistungen aus dem Fonds erhalten, wenn sie, mit Zustimmung des Aufgabenträgers, feuerwehrdienstliche Tätigkeiten entsprechend der „Richtlinie für die Alterskameradschaft in den Feuerwehren“ übernehmen. Die Richtlinie finden Sie unter www.ukrlp. de, Webcode: f1184.

Innenminister Roger Lewentz, Frank Hachemer, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes, und Manfred Breitbach, Geschäftsführer der Unfallkasse Rheinland- Pfalz, haben jetzt die entsprechende Erweiterung der Kooperationsvereinbarung für Unterstützungsleistungen unterzeichnet. „Zwar betrifft das Problem nur sehr wenige Fälle im Jahr, die vom Sozialgesetzbuch VII nicht erfasst werden, aber die am Fonds Beteiligten möchten diese Betroffenen nicht im Regen stehen lassen, daher nun diese gute Lösung“, so Frank Hachemer. Auch Manfred Breitbach freut sich, diese Versorgungslücke einvernehmlich geschlossen zu haben: „Wir schätzen die Arbeit der Feuerwehr sehr. Es war in dieser Form die erste Kooperation mit diesen Beteiligten, die im Bundesgebiet für Unterstützungsleistungen geschlossen wurde. Umso besser ist es jetzt, dass nun auch Alterskameraden eingeschlossen sind.“

Hilfe für Feuerwehr-Leute bei Unfällen

Feuerwehr-Leute machen eine gefährliche Arbeit.

Manchmal haben sie einen Unfall bei der Arbeit.

Sie können sich schwer verletzen.

Feuerwehr-Leute sollen nach einem Unfall immer gut versorgt sein.

Manchmal kommen sie sogar bei einem Einsatz ums Leben.

Sie lassen dann oft Partner und Kinder zurück.

Die Partner von verunglückten Feuerwehr-Leuten müssen finanziell gut versorgt werden.

 

Das sagt der Feuerwehr-Verband.

Das sagt auch die Unfallkasse.

Manchmal haben Feuerwehr-Leute eine alte Verletzung.

Manchmal haben Feuerwehr-Leute bereits eine Krankheit.

Das nennt man: Vor-Schaden.

Manchmal haben Feuerwehr-Leute einen Unfall mit einem Vor-Schaden.

Dafür gibt es jetzt Hilfs-Gelder.

Hilfs-Gelder für Feuerwehr-Leute oder für ihre Familien.