Direkt zum Inhalt der Seite springen

Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Außerkraftsetzung / Inkraftsetzung der Prüfungsordnung II


Außerkraftsetzung / Inkraftsetzung der Prüfungsordnung II

Außerkraftsetzung / Inkraftsetzung der Prüfungsordnung II für Aufsichtspersonen mit einer Qualifikation entsprechend dem Kompetenzniveau sechs des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) (APII)

Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz hat in ihrer Sitzung am 08.12.2021 ordnungsgemäß und unter Beachtung der formellen Vorschriften beschlossen,

die Prüfungsordnung II für Aufsichtspersonen mit Meister-/Technikerqualifikation vom 21.05.2019 mit Wirkung vom 01.01.2022 außer Kraft zu setzen und zum gleichen Zeitpunkt die Prüfungsordnung II für Aufsichtspersonen mit einer Qualifikation entsprechend dem Kompetenzniveau sechs des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) (APII) vom 08.12.2021 (ergänzt um die Anlagen 1 und 2) in Kraft zu setzen.

Außerkraftsetzungen und Inkraftsetzungen von Prüfungsordnungen bedürfen gemäß § 18 Abs. 2 Satz 3 SGB VII der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Koblenz, hat auf Antrag der Unfallkasse Rheinland-Pfalz die Außerkraftsetzung / Inkraftsetzung der o.g. Prüfungsordnungen mit Wirkung vom 01.01.2022 – Az.: 61 genehmigt.

Der Geschäftsführer

Manfred Breitbach
Direktor