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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Außerkraftsetzung / Inkraftsetzung von Unfallverhütungsvorschriften


Außerkraftsetzung / Inkraftsetzung von Unfallverhütungsvorschriften

Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz hat in ihrer Sitzung am 15.12.2020 ordnungsgemäß und unter Beachtung der formellen Vorschriften beschlossen,

  1. die Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ (BGV C 22) zum ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Monats außer Kraft zu setzen und zum gleichen Zeitpunkt die neue Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ (DGUV Vorschrift 38) in Kraft zu setzen.
  2. die Unfallverhütungsvorschrift „Kassen“ (DGUV Vorschrift 25) zum 01.04.2021 außer Kraft zu setzen und zum gleichen Zeitpunkt die neue Unfallverhütungsvorschrift „Überfallprävention“ (DGUV Vorschrift 25) in Kraft zu setzen. Die Übergangszeit wird auf den 01.04.2023 festgelegt.

Außerkraftsetzungen und Inkraftsetzungen von Unfallverhütungsvorschriften bedürfen gem. § 15 Abs. 4 S. 1 i.V.m. Satz 3 SGB VII der Genehmigung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz (MSAGD) als zuständige oberste Landesbehörde.

Das MSAGD hat auf Antrag der Unfallkasse Rheinland-Pfalz die Außerkraftsetzungen / Inkraftsetzungen der o.g. Unfallverhütungsvorschriften – Az.: 3042-0001-0601 627 - genehmigt.

Der Geschäftsführer

Manfred Breitbach
Direktor