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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Beleidigt, bedroht und angegriffen am Arbeitsplatz


Beleidigt, bedroht und angegriffen am Arbeitsplatz

Was tun? Unfallkasse unterstützt erfolgreiche Gewaltprävention

Immer häufiger klagen Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung über Gewalt und Aggression durch Kunden und Kundinnen. Insbesondere verbale und nonverbale – also psychische – Gewalt prägt das Alltagserleben. Beleidigt, bedroht oder angeschrien zu werden, ist für Mitarbeitende von Jobcentern, Bürgerbüros oder anderen Ämtern mit Kundinnen und Kunden leider keine Seltenheit. Müssen Beschäftigte alles hinnehmen und eigenständig bewältigen?

Nein. Die vielfältigen Formen von Gewalt und Aggression müssen Arbeitgebende im Rahmen einer tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung aufgreifen und die daraus resultierenden Belastungssituationen bewerten. Darauf fußend sind geeignete Maßnahmen abzuleiten, umzusetzen und ihre Wirksamkeit mit dem Ziel zu kontrollieren, die Beschäftigten vor möglichen negativen körperlichen und psychischen Folgen bestmöglich zu schützen. Dies fördert die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und reduziert die psychische Belastung der Beschäftigten.

Folgen von Gewalt

Die Bedeutung von Gewalt am Arbeitsplatz wird deutlich, wenn man diese nicht allein auf die offensichtlichen körperlichen Verletzungen reduziert. Die Folgen von aggressivem Verhalten können für den Einzelnen unterschiedlich sein. Akute Reaktionen nach einem Vorfall können z. B. Gefühle der Unsicherheit, Hilflosigkeit, Angst oder innere Unruhe sein. Es kann auch zu Schlaflosigkeit oder Rückzug kommen. Dies sind zunächst normale Reaktionen auf ein unnormales Ereignis. Halten sie jedoch länger an, entstehen im Extremfall Erkrankungen, sogenannte Traumafolgestörungen wie Depression oder PTBS, die posttraumatische Belastungsstörung.

Nicht nur das Wohlbefinden, sondern auch die Leistungsfähigkeit der Betroffenen sinkt. Es kann sein, dass sie für eine längere Zeit ausfallen. Viele Menschen werden unsicher im Umgang mit Kundinnen und Kunden – das Betriebsklima und die Zufriedenheit der Kundschaft können leiden.

Gewaltprävention – was Betriebe tun können

Bei einer erfolgreichen Gewaltprävention im Betrieb wird das Auftreten oder zumindest das Ausmaß derart herausfordernder Ereignisse reduziert. Ein funktionaler Umgang mit Vorfällen kann die ansonsten weitreichenden Folgen abmildern oder verhindern.

Wer Ursachen, Formen und Folgen von Gewalt kennt, kann mit Präventionsmaßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen reagieren, die gestuft und betriebsspezifisch auszuwählen sind. Dazu können die Gestaltung von Büro- oder Warteräumen oder eine Veränderung in Arbeitsabläufen ebenso gehören wie die Schulung und Qualifizierung von Mitarbeitenden in Deeskalation von schwierigen oder bedrohlichen Situationen.

Weitere Elemente sind ein Notfallplan für den Extremfall und eine Grundsatzerklärung des Hauses gegen Gewalt. In ihrer Gesamtheit sollen sie eine Kultur etablieren, die Aggression und Gewalt verhindert.


Seminarangebot

Professionelle Unterstützung der UK RLP

Bei dieser Aufgabe können Sie professionelle Unterstützung durch die Unfallkasse erhalten – z. B. im eigens hierfür neu entwickelten Seminarangebot „Gewaltfreier Arbeitsplatz – Grundlagen zur Prävention“. Die Teilnehmenden erhalten Grundlagenwissen zu Gewalt am Arbeitsplatz, einen ganzheitlichen Blick auf mögliche Maßnahmen vor, während und nach einem Gewaltereignis. Zudem können sie sich mit Teilnehmenden aus anderen Betrieben austauschen und voneinander lernen.

Fühlen Sie sich eingeladen und melden Sie sich zum Seminar "Gewaltfreier Arbeitsplatz – Grundlagen zur Prävention" an:

► 21. November 2023 in Andernach
Zum Seminar

 

Ihre Ansprechparterin zum Thema Gewaltprävention:

Helin Dogan
02632 960-2730
h.dogan@ukrlp.de