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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Gefährdungsbeurteilung – Fluch oder Segen


Gefährdungsbeurteilung – Fluch oder Segen?

Die Umsetzung einer vom Arbeitsschutzgesetz geforderten Gefährdungsbeurteilung ist nicht ganz einfach. Allein die Bezeichnung „Gefährdungsbeurteilung“ ist für viele Führungskräfte und Arbeitnehmende fast schon zu einem Reizwort geworden. Sie verbinden damit Bürokratie, Formalismus und sehen kaum einen praktischen Nutzen.

Wie lässt sich eine Gefährdungsbeurteilung möglichst praxisorientiert und unkompliziert umsetzen?

Andreas Haupt, Leiter des Referats "Landesweite Einrichtungen" der Unfallkasse Rheinland-Pfalz, steht Rede und Antwort. Wichtige Impulse und Informationen erhalten Sie nachfolgend:

Definition Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung beschreibt den Prozess der systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen die Beschäftigten bei ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Hierbei sind Gefährdungen zu betrachten, die sich durch die Tätigkeit ergeben und für die der Arbeitgeber bzw. Die Arbeitgeberin verantwortlich ist.

Das Spektrum reicht von Absturzrisiken, Gefahren durch Kundenkontakt, Umgang mit Gefahrstoffen oder elektrischen Strom, psychische Belastungen im Kontext der Tätigkeit bis hin zu Fragen des Mutterschutzes oder – aktuell – Gefährdungen durch Covid-19.

Natürlich ist die Gefährdungsbeurteilung mit einem gewissen Aufwand verbunden. Je nach Größe der Organisation und dem Spektrum der auszuführenden Tätigkeiten kann der Umfang unterschiedlich sein.

Wichtig ist, die Gefährdungsbeurteilung als Prozess zu verstehen und zu strukturieren. Der Versuch, die Gefährdungsbeurteilung von einer einzelnen Person erstellen zu lassen, ist in der Regel nicht erfolgversprechend. Dies führt häufig dazu, dass aufgrund der fehlenden fachlichen und örtlichen Kenntnisse die konkreten Arbeitsbedingungen nicht ausreichend berücksichtigt werden und auch vor Ort zu wenig Information über die festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes bekannt ist.

Zuständigkeitsbereiche und Koordination

Hilfreich ist es, Strukturen zu schaffen, die regeln, wer für welchen Zuständigkeitsbereich einzubinden ist und wer das gesamte Verfahren koordiniert.

Diese Koordination ist wichtig, auch um Fragen rund um eine angemessene und einheitliche Dokumentation zu klären.

Dies können die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber selber wahrnehmen oder sie bzw. er beauftragt eine entsprechend geeignete Person, wie seine Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Um Fragen bei der betrieblichen Umsetzung zu klären, unterstützt die Unfallkasse die bei ihr versicherten Organisationen gerne, z. B. durch Beratungen oder auch durch Seminare und Fachtagungen.

Gefährungsbeurteilung – ein zentrales Instrument

Die Gefährdungsbeurteilung kann das zentrale Instrument für die Gestaltung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen sein und ihre stetige Verbesserung hinterfragen: 
 

  • Welche persönliche Schutzausrüstung ist wo erforderlich? 

  • Welche Anforderungen sind an Ausstattung, Maschinen und Geräte zu stellen und bei der Beschaffung zu berücksichtigen? 

  • Wo bestehen Prüfverpflichtungen? 

  • Was ist bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder bei Unterweisungen zu berücksichtigen?

Kontakt und Ansprechpersonen

Bei Fragen wenden Sie sich
per E-Mail an praevention@ukrlp.de,
oder Telefon an die 02632 960-1650

Direkter Ansprechpartner ist Markus Schulte,
zentraler Ansprechpartner für kommunale Unternehmen ist die zuständige Aufsichtsperson.