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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Genehmigt: Prüfungsordnung hat sich geändert


Genehmigt: Prüfungsordnung hat sich geändert

Für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation

Außerkraftsetzung / Inkraftsetzung der Prüfungsordnung I für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation

Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz hat in ihrer Sitzung am 15.12.2020 ordnungsgemäß und unter Beachtung der formellen Vorschriften beschlossen,

die Prüfungsordnung I für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation in der Fassung vom 10. Juni 2015 mit Wirkung vom 01.01.2021 außer Kraft zu setzen und zum gleichen Zeitpunkt die Prüfungsordnung I für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation in der Fassung vom Mai 2020 in Kraft zu setzen.

Außerkraftsetzungen und Inkraftsetzungen von Prüfungsordnungen bedürfen gemäß § 18 Abs. 2 Satz 3 SGB VII der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Koblenz, hat auf Antrag der Unfallkasse Rheinland-Pfalz die Außerkraftsetzung / Inkraftsetzung der o.g. Prüfungsordnungen mit Wirkung vom 01.01.2021 – Az.: 72-03-2/5- genehmigt.

Der Geschäftsführer

Manfred Breitbach
Direktor