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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Stolpern, Rutschen, Stürzen


Stolpern, Rutschen, Stürzen

Winterzeit ist Stolper-, Rutsch- und Sturzzeit

Jeder fünfte Unfall bei der Arbeit ist ein Stolper-, Rutsch- oder Sturzunfall (SRS). Diese Unfallursache ist damit die zweithäufigste im gesamten Arbeitsunfallgeschehen. Bei Schnee und Eisglätte ist die Gefahr des Ausrutschens und Stürzens besonders groß. Dabei kommt es oft zu ernsthaften Verletzungen.

Was hat Führung mit Stolpern, Rutschen und Stürzen bei Schnee- und Eisglätte zu tun?

Führungskräfte haben Verantwortung. Um Beschäftigte zu motivieren, sich selbstverständlich sicher und gesund zu verhalten, sollten Führungskräfte deutlich und glaubhaft zeigen, dass ihnen die Sicherheit und Gesundheit ihrer Kolleginnen und Kollegen ein persönliches Anliegen ist.

Dazu gehören gute und gesunde Arbeitsbedingungen – so auch für die Beschäftigten, die im Freien und im Außendienst unterwegs sind. Für sie sind entsprechende Maßnahmen gegen Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle zu ergreifen. Vor allem bei Eis- und Schneeglätte.


Folgende Fragen sollten Sie sich als Führungskraft stellen:

  1. Haben Sie die Gefahren des Winters in Ihrer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt?

    Witterungsbedingte Gefährdungen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG zu berücksichtigen, insbesondere dann, wenn sich Ihre Mitarbeitenden regelmäßig auf Betriebswegen im Außendienst oder zu Verrichtung ihrer Tätigkeit im Freien befinden.

2. Haben Sie in der Gefährdungsbeurteilung geeignete Maßnahmen ergriffen?

Auswahl der Schuhe:
Wenn ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist, dass Beschäftigte bei ihrer Tätigkeit Gefährdungen durch Witterungsereignisse ausgesetzt sind, ist vom Unternehmen geeignetes Schuhwerk zur Verfügung zu stellen.

Während der kalten Jahreszeit ist dies zum Beispiel insbesondere beim Winterdienst, bei der Abfallbeseitigung oder im kommunalen Vollzugsdienst der Fall.

Tipps für das Schuhwerk

Die Schuhe sollten folgenden Anforderungen genügen:

  • Sohle rutschfest, profiliert und biegeweich, geeignet für Schnee und Glatteis
  • Schutz gegen Nässe durch wasserabweisende oder wasserdichte Ausführung
  • anatomisch geformtes Fußbett mit guten Dämpfungseigenschaften
  • den Fuß umschließendes Schuhwerk in knöchelhoher Ausführung mit gepolstertem Rand
  • geringes Gewicht
  • atmungsaktiv, hoher Trage- und Laufkomfort
  • Innenfutter als Kälteschutz für die Wintermonate


Der eingesetzte Schuh sollte die Grundanforderungen nach DIN EN ISO 20344 an den Fußschutz erfüllen. Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe erfüllen diese Norm. Auch bei der Verwendung von Sicherheitsschuhen nach DIN EN ISO 20345, sollten Sie prüfen, ob diese für den Einsatz im Winter geeignet sind. Auch Spikes oder Microfaser-Überzieher für die Schuhe können ein Rutschen, Stolpern oder Stürzen vermeiden.


Organisation des Winterdienstes

Mitarbeiter müssen ihre Arbeitsplätze sicher erreichen und verlassen können. Dazu gehört auch der Winterdienst auf dem Betriebsgelände. Verkehrswege auf dem Betriebsgelände müssen während der Arbeitszeit frei von Eis- und Schnee gehalten werden. Organisieren Sie den Winterdienst so, dass diese Wege rechtzeitig vor und während der Arbeit gestreut und geräumt werden.


Was können Sie als Führungskraft noch tun?

Sensibilisieren und appellieren:

  • Sensibilisieren Sie die Beschäftigten beispielsweise bei Besprechungen, im persönlichen Gespräch oder mit einem Sicherheits- und Gesundheits-Newsletter an das Verhalten als Fußgängerinnen oder Fußgänger bei Eis-und Schneeglätte.
  • Appellieren Sie, bei winterlicher Witterung mehr Zeit für die Wege einzuplanen.
  • Auch wenn keine Sicherheits-, Berufs- oder Schutzschuhe getragen werden müssen, appellieren Sie an ihre Beschäftigten, geeignetes Schuhwerk für den Winter zu tragen. Wichtig ist eine breitflächige, gut profilierte Sohle aus möglichst rutschhemmendem Material. Modelle mit höherem Schaft geben dem Fußgelenk besseren Halt als Halbschuhe.
  • Sensibilisieren Sie, in dem Sie das Thema Verkehrssicherheit regelmäßig im Arbeitsschutzausschuss thematisieren.

Zeit geben:

  • Betriebswege und Arbeiten im Freien, wie z. B. die Abfallsammlung brauchen bei winterlichen Bedingungen mehr Zeit. Geben Sie Ihren Mitarbeitenden diese Zeit.
  • Entlasten Sie die Beschäftigten von Zeitdruck auf den Arbeitswegen, indem Sie ihnen Zeitpuffer bei Dienstbeginn gewähren und witterungsbedingte Verspätungen in gewissem Rahmen tolerieren.

Rechtzeitig aufhören:

Haben Sie den Mut, bei besonders starkem Schneefall oder starker Glätte, wenn möglich, ihre Tätigkeiten einzustellen, bzw. reduzieren Sie ihre Tätigkeiten auf die absolut notwendigen. Die Gesundheit ihrer Beschäftigten sollte vor der Erledigung ihrer Aufgaben, z. B. im kommunalen Vollzugsdienst, stehen.


Weitere Verhaltensregeln, um SRS-Unfällen vorzubeugen, bietet die DGUV auf Ihrer Website.

Zur DGUV